Schritte der Förderung

Wie werden Ihre Projekte gefördert?

Die Projektauswahl erfolgt auf Grundlage eines transparenten und integrativen Verfahrens. Dazu führt das LAG-Management gemeinsam mit den Fachausschüssen,

dem LAG-Vorstand und der LAG-Mitgliederversammlung eine Bewertung anhand eines mehrstufigen Kriterienkatalogs mit Aufnahme- und Bewertungskriterien durch.

Projektskizze

Die Projektskizze ist von zentraler Bedeutung im Rahmen des Antragsverfahren. Das LAG-Management wird die Projektskizze im ersten Schritt prüfen. Dabei wird festgestellt, ob die Aufnahmekriterien erfüllt sind und das Projekt grundsätzlich förderfähig ist.

Aufnahmekriterien

Die sechs Aufnahmekriterien müssen erfüllt sein, um den Status „Förderfähig“ zu erlangen und im nächsten Schritt zur Punktebewertung zugelassen zu werden. Das LAG-Management nimmt die Prüfung Ihres Projektes anhand der eingereichten Projektskizze vor und unterstützt Sie durch Besuche, Videokonferenzen, Telefonate und per E-Mail. Auch eine Überarbeitung der bereits eingereichten Projektskizze Ihrerseits ist möglich.

Bewertung

Die Punktebewertung erfolgt mittels der in der LES vorgegebenen Bewertungskriterien. Eine schriftliche Zusammenfassung wird im Zuge dessen ebenfalls erstellt.

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Schritt 1

Bewertung

Bewertung anhand eines mehrstufigen Kriterienkatalogs mit Aufnahme- und Bewertungskriterien

Schritt 2

Punktebewertung

Erfüllung der sechs Aufnahmekriterien, um den Status „Förderfähig“ zu erlangen und im nächsten Schritt zur Punktebewertung zugelassen zu werden

Schritt 3

Präsentation

Das LAG-Management präsentiert und diskutiert die vorgenommenen Projektbewertungen in dem für das jeweilige Projekt relevanten Fachausschuss. Der Fachausschuss kann bei Bedarf eine Änderung an der Bewertung vornehmen. Nach dieser Absprache informierten das LAG-Management und ein Mitglied des betreffenden Fachausschusses den Vorstand über die eingereichten Projekte. Während einer LAG-Vorstandssitzung werden die Bewertungen und Einschätzungen begründet und bestätigt.

Schritt 4

Entscheidung

Die Mitgliederversammlung entscheidet final über die Projektbewertungen und beschließt die, aus den Punktzahlen der einzelnen Projekte, abgeleitete Liste geförderter Projekte. Im Nachgang werden die Akteure über die Bewertungen der Projekte informiert. Der Bewertungsprozess findet zweimal jährlich statt.

So können Sie einen Förderantrag einreichen

Melden Sie sich direkt bei uns, wenn Sie einen Förderantrag einreichen wollen. Wir helfen Ihnen gerne bei jedem Ihrer Schritte.
  • Detaillierter Entscheidungsprozess
  • Unterstützung durch das LAG-Management
  • Transparente Entscheidungsgrundlage
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Fachausschüsse

Es gibt drei Fachausschüsse, welche sich aus den drei gleichnamigen Handlungsfeldern der LES ableiten. Für die Mitarbeit in den Fachausschüssen wir keine Mitgliedschaft bei der LAG vorausgesetzt.

Aktiver Kultur und Naturtourismus

Daseinsvorsorge und Nachhaltigkeit

Kultur, Sport und Begegnung

Initiativen und Wettbewerbe

Die öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerbe, die zweimal jährlich stattfinden, zielen darauf ab, lokale Akteure zu mobilisieren, kreative Lösungen zu fördern und die Entwicklung ländlicher Gebiete in Sachsen-Anhalt zu unterstützen. Hierbei werden Projekte durch eine Projektskizze beim LAG-Management eingereicht und bewertet.
Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger hat sich in den Regionalentwicklungsprozessen als entscheidender Erfolgsfaktor erwiesen.

Daher wird die LAG verstärkt auf dieses Thema eingehen. Geplant sind Formate zur engeren Zusammenarbeit mit regionalen Institutionen wie Bildungsträgern. Zu den Initiativen zählen auch Instrumente wie das jährliche Wissensforum für Projektträger, das von den LAGs organisiert wird. Diese Veranstaltungen bieten Einblicke in relevante Förderrichtlinien, Informationen zu alternativen Finanzierungsquellen wie Crowdfunding und aktuelle Trends zu Themen wie Tourismus, demografischer Wandel, Daseinsvorsorge und Klimawandel.

Qualitätskriterien

Die Qualitätskriterien beschreiben die Punkte die Ihr Projekt erfüllen muss, um gefördert zu werden. Sollten Sie Fragen zu den jeweiligen Kriterien haben, kontaktieren Sie uns.

Stärkung der Identität und Attraktivität der Region

Stärkung der Etablierung einer lokalen Koordination

Unterstützung der Entwicklung vorhandener touristischer Infrastruktur

Stärkung der Gestaltung des demografischen Wandels

Beitrag zum Ausbau regionaler Wertschöpfung

Förderung der Arbeitsmarktintegration

Beinhaltung der Aktivierung von Begegnungsstätten

Unterstützung der kulturellen Infrastruktur und Bildung

Stärkung des Aufbau einer Rückkehrkultur

Beinhaltung der Förderung von Infrastruktur, der regionalen Mobilität und der Senkung von Mobilitätsbarrieren.

Förderung von Kooperationen, Netzwerke und Bildung

Berücksichtigung der Aspekte des Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes

Förderung der überörtlichen und verbindlichen Kooperation, auch im Stadt-Land Umfeld, um die Zusammenarbeit langfristig zu verstetigen.

Integrierung in mindestens einer regionale Strategie.

Status eines Wirtschafts- und Sozialpartners (WiSo-Partner).

Finanzierung mit einer anteiligen Fördersumme unter oder bis zu 30.000,00 €.

Sie haben noch Fragen oder Anregungen?
Melden Sie sich jederzeit bei uns.