Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe Westliche Altmark e.V. kamen am 8. September 2026 zu ihrer Mitgliederversammlung zusammen. Im Mittelpunkt standen die Beratung und Beschlussfassung zu den Vorhaben des vierten Förderaufrufs. Darüber hinaus informierten Vorstand und LAG-Management über die laufende Arbeit der LAG, den Umsetzungsstand bereits ausgewählter Projekte und die noch verfügbaren Restmittel für den vierten Förderaufruf der LAG Westliche Altmark.
Zentraler Tagesordnungspunkt war die Entscheidung über die neu eingereichten Projektideen. Für den vierten Förderaufruf enthält die Projektübersicht insgesamt 49 Vorhaben.
Die Projektträger spiegeln die Vielfalt der Westlichen Altmark wider. Unter den 49 erfassten Vorhaben befinden sich 25 Projekte privater oder privatwirtschaftlicher Antragsteller, 15 Vorhaben von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, fünf Projekte der öffentlichen Hand und vier Vorhaben kirchlicher Träger. Die LAG Westliche Altmark fördert damit sowohl ehrenamtliche Initiativen als auch Kommunen und die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Eine Übersicht der bestätigten Projekte finden Sie HIER.
Für die im vierten Förderaufruf ausgewählten Vorhaben sollen vonseiten der LAG Westliche Altmark insgesamt ca. 3,4 Millionen Euro an Fördermitteln ausgeschüttet werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen aller im vierten Förderaufruf ausgewählten Projekte liegt bei rund 4,9 Millionen Euro.
Mit den Projektentscheidungen setzt die LAG Westliche Altmark wichtige Impulse für die Entwicklung der Region. Die ausgewählten Vorhaben sollen dazu beitragen, historische und kulturelle Werte zu bewahren, die Lebensqualität in den Orten zu verbessern, Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien auszubauen, die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen und die Westliche Altmark als attraktiven Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum weiterzuentwickeln.
Nach der positiven Auswahl durch die LAG beginnt für die Projektträger das eigentliche Antrags- und Bewilligungsverfahren. Die Auswahlentscheidung der LAG stellt noch keinen Zuwendungsbescheid dar. Die Antragsteller müssen ihre vollständigen Förderanträge innerhalb der festgelegten Fristen bei den zuständigen Bewilligungsstellen einreichen und die förderrechtlichen Voraussetzungen nachweisen. Für Projekte, die aus dem ELER-Fonds gefördert werden sollen, ist die zuständige Behörde das ALFF Altmark; für Projekte aus dem EFRE oder ESF+ die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
